Gestaltung einer dialogischen Fallreflexion
In einem Falllabor werden abgeschlossene oder vergangene Hilfeprozesse in laufenden Fällen retro- und multiperspektivisch in einem
wertschätzenden Lernklima reflektiert.
Im
Feld Kinderschutz arbeiten wir mit ungewissen Zukünften. Regelmäßig müssen Einschätzungen und Entscheidungen getroffen werden. Manchmal gehen die Vorstellungen davon, was fachlich richtig und
angemessen ist so weit auseinander, dass sachliche Orientierung und konstruktive Zusammenarbeit im Sinne der Familie dadurch erschwert werden.
Die Durchführung eines dialogischen Falllabores ist eine Möglichkeit, in einer angenehmen Lernatmosphäre mehrseitiges Fallverständnis (wieder) herzustellen.
Hilfeempfänger unterstützen uns dabei ggf. durch Ihre Rückmeldungen.
Was geschieht in einem kleinen Falllabor?
Nach der Methode des Dialogs sind während des Falllabors alle anwesenden Gesprächspartner gleichberechtigt und stellen ihre
jeweiligen Sichtweisen allen zur Verfügung
Die Moderation gestaltet eine förderliche Lernatmosphäre, hilft den
Dialogpartnern, den Prozess verantwortlich zu gestalten, erklärt Regeln des Dialogs und weist darauf hin, wenn Vorgänge diese Regeln verlassen.
Die am Ende zusammengetragenen Lernergebnisse werden digitalisiert und auf Wunsch so gestaltet und abgestimmt, dass sie für weitere Arbeitsprozesse hilfreich genutzt werden können.
Drei verschiedene Falllabore können unterschieden werden:
a) Falllabor Familienhilfe – Fragestellung in einem laufenden Fall
b) Falllabor „Aus Erfahrungen lernen“ – Fragestellung zu einem abgeschlossenen Fallprozess
c) Falllabor Erfolgsgeschichte – die Bedingungen, die zu einem Erfolg geführt haben, werden untersucht
Jedes Falllabor kann mit oder ohne die betroffenen Familienangehörigen durchgeführt werden.
Ich berate Sie bei der Fallauswahl im Vorfeld zu datenschutzrechtlichen- und Vertrauensschutzrelevanten Aspekten.
Rahmenbedingungen
Umfang und Teilnehmerkreis werden jeweils individuell in einem Vorgespräch vereinbart. Eine diesbezügliche Beratung ist Teil des
Angebotes.
Die Mindestdauer für ein Falllabor beträgt drei Zeitstunden.